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Das Abfallwirtschaftsgesetz schreibt vor, dass erstens der Mineralölhandel dem gewerberechtlich befugten Fachhandel vorbehalten ist, und definiert, dass mehrere verschiedene Arten von Mineralölprodukten von einem qualifizierten Fachmann, der für die Beratung der Konsumenten zur Verfügung steht, angeboten werden. Zweitens beschreibt das Gesetz die Bedingungen und die Verpflichtung zur Entsorgung gebrauchten Öls und gebrauchter Filter mit entsprechender Infrastruktur. Wir glauben, dass die Umweltbehörde diese Entsorgungsverpflichtung der Abfallerzeuger — genau wie bei uns, die wir alles bis ins Detail dokumentieren — prüfen sollte. Würden wir ab morgen Waffen oder Pharmazieprodukte verkaufen, möchte ich sehen, wie schnell die Behörden zu einer Überprüfung bei uns wären!“
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