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Seit 2002 hat die Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (EG) Nr. 1400/2002 (Kfz-GVO”) den Wettbewerb beim Vertrieb von Neufahrzeugen und im automobilen Aftermarket zum Wohle der Verbraucher gesichert. Diese wichtige Verordnung wird im Mai 2010 auslaufen und ihre Neuauflage wird immer ungewisser.
Deshalb fordern die Mitglieder der “Right to Repair” Kampagne den Erhalt dieser Regeln als sektor-spezifische Lösung, damit die Verbraucher auch in Zukunft von einem breiten Spektrum an Akteuren in diesem dynamischen Markt profitieren können.
Um dieses berechtigte Anliegen zu unterstützen, starten die Mitglieder der “Right to Repair” Kampagne eine europaweite Petition, deren Ergebnis an die Entscheidungsträger Europas geschickt wird. Wir laden Sie deshalb dazu ein, die Petition noch heute zu unterzeichnen, damit Ihre Stimme gehört wird!