Landesinnung OÖ der Kraftfahrzeugtechniker

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Beitrag vom: 10.08.2010

Ausbildungsbescheinigung für Tätigkeiten im Zusammenhang mit KFZ-Klimaanlagen

Der Nachweis über das Wissen im Umgang mit fluorierten Treibhausgasen für Tätigkeiten im Zusammenhang mit KFZ-Klimaanlagen ist ab jetzt zu bescheinigen!

Ausbildungsbescheinigung für Tätigkeiten im Zusammenhang mit KFZ-Klimaanlagen
gem. Fluorierte Treibhausgase-Gesetz 2009, Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über Qualifikationsmaßnahmen im Zusammenhang mit KFZ-Klimaanlagen, Verordnung (EG) 842/2006, Richtlinie 70/156/EWG, Richtlinie 2006/40/EG.

Personen, die Tätigkeiten an Fahrzeugen der Klassen M1 und N1 (Gruppe1) im Zusammenhang mit der Rückgewinnung von fluorierten Treibhausgasen aus KFZ-Klimaanlagen ausüben, müssen gemäß den Verordnungen VO (EG) 307/2008 und VO (EG) 842/2006 entsprechend geschult sein, um diese Tätigkeiten weiterhin durchführen zu dürfen.

Bereits im September 2009 wurde das Gesetz über Fluorierte Treibhausgase, welches die Ausbildung im Zusammenhang mit Tätigkeiten bei KFZ-Klimaanlagen regelt, erlassen. Die dazugehörige Durchführungsverordnung („Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Qualifikationsmaßnahmen im Zusammenhang mit KFZ-Klimaanlagen“) ist seit 15. Juli 2010 in Kraft.

Durch diese Verordnung wurde nun gesetzlich vorgeschrieben, dass Personen, die Tätigkeiten an Fahrzeugen der Klassen M1 und N1 (Gruppe1) im Zusammenhang mit der Rückgewinnung fluorierter Treibhausgase aus KFZ-Klimaanlagen ausüben, die im Anhang der oben genannten Verordnung angeführten Kenntnisse und Fertigkeiten für diese Tätigkeiten durch den Besitz einer Ausbildungsbescheinigung belegen müssen. (siehe Beilage)

Ansprechpartner für die Ausstellung der Ausbildungsbescheinigung und für alle Fragen ist Ihre Landesinnung:

Ing. Helmut Brunner
Landesinnungsgeschäftsführer

Christine Grömer
Assistentin

Tel.: 05-90909-4132
Fax:  05-90909-4139
E-Mail: gewerbe3@wkooe.at 

Nachstehend erhalten Sie weitere Informationen über die Ausstellung und die Voraussetzungen für die Bescheinigung sowie ein entsprechendes Antragsformular. Die Kosten für die Ausstellung einer Ausbildungsbescheinigung betragen pauschal € 20,- je Person (Dieser Betrag beinhaltet keine Umsatzsteuer, da ein nicht steuerbarer Vorgang vorliegt). Dieser Betrag wird Ihnen bei der Zusendung der Ausbildungsbescheinigung in Rechnung gestellt.

 

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